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Revision von Duldungsschuldner vom 10.01.2013 - 14:02
Duldungsschuldner
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ist, wer die Zwangsvollstreckung in von ihm verwaltetes Vermögen hinnehmen muss. Der Duldungsschuldner hat somit die Stellung eines Vollstreckungsschuldners und nicht die eines Haftungsschuldners.
Vgl. auch Duldungspflicht.
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