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Edinburgher Regel
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Grundsatz, nach dem die relative ökonomisch-finanzielle Lage der Steuerpflichtigen zueinander durch die Besteuerung nicht geändert werden soll ("leave them as you find them"); ein Postulat der Besteuerungsneutralität. Es wird damit v.a. gefordert, die Steuern so zu erheben, dass sie die Präferenzen und damit die Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte möglichst wenig ändern, weil dann die Kosten der Besteuerung für den Einzelnen ebenso wie für die Gemeinschaft möglichst gering sind. Benannt nach einem Artikel in der „Edinburgh Review” (1833). Heute gilt die Edinburgher Regel allenfalls für die wettbewerbsneutrale Besteuerung.
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