Direkt zum Inhalt

Edinburgher Regel

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundsatz, nach dem die relative ökonomisch-finanzielle Lage der Steuerpflichtigen zueinander durch die Besteuerung nicht geändert werden soll ("leave them as you find them"); ein Postulat der Besteuerungsneutralität. Es wird damit v.a. gefordert, die Steuern so zu erheben, dass sie die Präferenzen und damit die Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte möglichst wenig ändern, weil dann die Kosten der Besteuerung für den Einzelnen ebenso wie für die Gemeinschaft möglichst gering sind. Benannt nach einem Artikel in der „Edinburgh Review” (1833). Heute gilt die Edinburgher Regel allenfalls für die wettbewerbsneutrale Besteuerung.

     

     

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Edinburgher Regel"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Edinburgher Regel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/edinburgher-regel-33030 node33030 Edinburgher Regel node30346 Besteuerungsprinzipien node30346->node33030 node29478 Äquivalenzprinzip node30346->node29478 node40634 Leistungsfähigkeitsprinzip node30346->node40634 node46941 Ursprungslandprinzip node30346->node46941 node27222 Bestimmungslandprinzip node30346->node27222 node29342 Besteuerungsneutralität node29342->node33030
    Mindmap Edinburgher Regel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/edinburgher-regel-33030 node33030 Edinburgher Regel node30346 Besteuerungsprinzipien node30346->node33030 node29342 Besteuerungsneutralität node29342->node33030

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete