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Revision von Getränkesteuer vom 17.09.2009 - 13:31
Getränkesteuer
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aufgrund der Kommunalabgabengesetze in einigen Ländern erhobene Gemeindesteuer auf die entgeltliche Abgabe bestimmter alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke. Die Getränkesteuer wird mit einem von der Gemeinde festzusetzenden Prozentsatz (häufig 10 Prozent) vom Einzelhandelspreis berechnet; vom Getränkeabgebenden geschuldet.
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