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Fachteil in der Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung (VSF)

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    Dienstvorschriften des Bundesministeriums der Finanzen an die Zolldienststellen zu den Rechtsgrundlagen im Aufgabenbereich der deutschen Zollverwaltung. Sie betreffen nicht nur das Zollrecht, sondern sämtliche Rechtsgebiete, bes. auch die vom Bund verwalteten Verbrauchsteuern. Der VSF hat administrativen Charakter, begründet daher grundsätzlich keine Rechte und Pflichten Dritter und bindet nicht die Gerichte. Über Art. 3 GG kann im Rahmen der Selbstbindung der Verwaltung bei der Ausübung von Ermessen ein Anspruch des Wirtschaftsbeteiligten erwachsen, Gleiches gleich und damit wie in den Dienstvorschriften vorgesehen zu behandeln. Die Kenntnis kann darüber hinaus auch deshalb von Bedeutung sein, weil so das Verhalten der Verwaltung vorhersehbar und transparenter wird.

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