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Hauptveranlagungszeitpunkt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Termin der Hauptveranlagung für die Grundsteuer (und früher auch für die Vermögensteuer); Beginn des Hauptveranlagungszeitraums, für die die Vermögensteuer und Grundsteuer allg. festgesetzt werden (§ 15 VStG, § 16 GrStG).
Letzter Hauptveranlagungszeitpunkt: 1.1.1995.
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