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Revision von Finanzwechsel vom 12.06.2008 - 14:26
Finanzwechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leerwechsel; Wechsel, dem kein Warengeschäft zugrunde liegt, sondern der der Geldbeschaffung dient: Debitorenziehungen, Bankakzepte. Finanzwechsel dürfen grundsätzlich nicht diskontiert werden.
Gegensatz: Warenwechsel.
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