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Revision von Gründungsgeschäfte vom 15.02.2018 - 15:02
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Gründungsgeschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
rechtlich notwendige Geschäfte einer natürlichen Person zur Schaffung der Voraussetzungen für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Gründungsgeschäfte zählen noch nicht zum Betrieb des Unternehmens.
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