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Gründungsgeschäfte

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    rechtlich notwendige Geschäfte einer natürlichen Person zur Schaffung der Voraussetzungen für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Gründungsgeschäfte zählen noch nicht zum Betrieb des Unternehmens.
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