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Revision von Indemnitätsbrief vom 12.01.2011 - 08:19
Indemnitätsbrief
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Urkunde über eine Entschädigungsgarantie (Garantie); im Außenhandelsgeschäft gebräuchliche Form der Konnossementsgarantie, um außer der Besicherung auch die Ausladung und Übergabe der Ware zu erreichen.
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