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Revision von fundieren vom 08.06.2009 - 13:52
fundieren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.w.S.: Sicherstellung von Zins- und Tilgungsdienst durch bestimmte Einnahmequellen.
2. I.e.S.: Überführung (kurzfristiger) schwebender Schulden in (langfristige) fundierte Schulden; auch die Ablösung von Bankkrediten durch Emission von Obligationen oder Aktien; Letztgenanntes wird auch als refundieren bezeichnet.
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