fundieren
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.w.S.: Sicherstellung von Zins- und Tilgungsdienst durch bestimmte Einnahmequellen.
2. I.e.S.: Überführung (kurzfristiger) schwebender Schulden in (langfristige) fundierte Schulden; auch die Ablösung von Bankkrediten durch Emission von Obligationen oder Aktien; Letztgenanntes wird auch als refundieren bezeichnet.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Annuität Capital Asset Pricing Model (CAPM) Cashflow Factoring Kapitalertragsteuer Konsolidierung Kosten-Nutzen-Analyse Liquidität Mezzanine-Finanzierung Nutzwertanalyse Rentabilität Shareholder Value Sonderausgaben Stakeholder-Ansatz Subsidiarität Venture-Capital Verschmelzung goldene Bilanzregel Äquivalenzprinzip
eingehend
fundieren
ausgehend