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öffentliche Kreditaufnahme

Definition: Was ist "öffentliche Kreditaufnahme"?

Die öffentliche Kreditaufnahme umfasst die von der öffentlichen Hand aufgenommenen und normalerweise mit einer Rückzahlungs- und Verzinsungspflicht verbundenen Kredite.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    öffentliche Schulden. 1. Begriff: Die von der öffentlichen Hand aufgenommenen und normalerweise mit einer Rückzahlungs- und Verzinsungspflicht verbundenen Kredite. Im Gegensatz zur Steuer handelt es sich bei der öffentlichen Kreditaufnahme um Einnahmen, die aus der Beteiligung am marktwirtschaftlichen Prozess resultieren.

    Anders: Staatsschulden.

    2. Schuldenarten: a) Nach dem Dokument:
    (1) Briefschulden: Sie werden über eine gesonderte Schuldenurkunde dokumentiert;
    (2) Buchschulden: Sie werden in ein Schuldbuch eingetragen.

    b) Nach der Fristigkeit:
    (1) Geldmarktpapiere: Kurzfristige Verschuldung am Geldmarkt; dazu zählen unverzinsliche Schatzanweisungen, Finanzierungsschätze und (eingeschränkt) Schatzwechsel.
    (2) Kapitalmarktpapiere: Langfristige Verschuldung am Kapitalmarkt; dazu zählen Kassenobligationen, Bundesobligationen, Bundesschatzbriefe, Anleihen, Schuldscheindarlehen sowie Sozialversicherungs- und Versicherungsdarlehen.

    3. Kreditnehmer: Das statistische Bundesamt berichtet für das Jahr 2011 eine Staatsverschuldung von 2088,47 Mrd. Euro gemäß des Maastricht-Vertrages. Dies entsprich einer Verschuldungsquote von 82% des BIP.

    4. Gläubigerstruktur: Seit dem 1.1.1995 ist eine öffentliche Kreditaufnahme von Bund, Ländern und Parafisci bei der Bundesbank untersagt.

    5. Ziele: a) Fiskalisches Ziel: Die öffentliche Kreditaufnahme dient primär der Einnahmeerzielung zur Finanzierung der staatlichen Aufgabenerfüllung (Deckungskredite) oder zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen (Kassenverstärkungskredit).

    b) Im Rahmen der an die keynesianische Theorie anschließenden Fiscal Policy hat die öffentliche Kreditaufnahme als Instrument der Konjunktur- und Stabilisierungspolitik eine wichtige Funktion (Deficit Spending). Auch für die Verfolgung allokations-, bes. wachstumspolitischer Ziele ist die öffentliche Kreditaufnahme von Bedeutung, da mit ihrer Hilfe auf die volkswirtschaftliche Kapitalbildung (Aggregate Investment Approach) und auf die intergenerative Aufteilung der Finanzierungslast zukunftswirksamer Investitionen (Pay-as-You-Use-Prinzip) Einfluss genommen werden kann.

    6. Wirkungen: a) Allokative Wirkungen:
    (1) Intratemporal: v.a. die in der Auseinandersetzung um das sog. Crowding-out diskutierten Verdrängungseffekte auf den Geld- und Kapitalmärkten (Fontänentheorie, Quellentheorie), aber auch auf den Gütermärkten (Direct Crowding-out). Von diesen allokativen Wirkungen hängt auch der Erfolg des Einsatzes der öffentlichen Kreditaufnahme für die Ziele der Stabilisierungspolitik ab. Daneben wird der budgetinterne Crowding-Out-Effekt zunehmend bedeutend, der davon ausgeht, dass angesichts der steigenden Schuldendienstlast der finanzpolitische Spielraum für andere Zwecke immer mehr abnimmt.
    (2) Intertemporal: In der sog. Lastverschiebungsdiskussion kontrovers diskutiert. Die Frage ist, ob durch die Zins- und Tilgungslast für die öffentliche Kreditaufnahme und/oder aufgrund der infolge von Crowding-out-Effekten in der Gegenwart möglicherweise geringeren volkswirtschaftlichen Kapitalbildung (geringerer Kapitalstock wird an die nächste Generation weitergegeben) eine Lastverschiebung zuungunsten der zukünftigen Generation erfolgt; vgl. Last der Staatsverschuldung.

    b) Distributive Wirkungen:
    (1) Intratemporal: Transferansatz, stellt die These auf, dass eine steigende Staatsverschuldung zu einer Vermögens- und Einkommenskonzentration und daher einer Umverteilung führe, da die Aufbringung der Zins- und Tilgungslast über das Steueraufkommen je nach Steuerart regressiv, zulasten der „Armen” wirke, während die Rendite den Beziehern höherer Einkommen zufließe, da v.a. diese die staatlichen Anleihen zeichnen.
    (2) Intertemporal: Grundsätzlich die gleichen Überlegungen wie zu den intratemporalen Wirkungen. Die intertemporalen Verteilungswirkungen hängen aber zusätzlich von Veränderungen des Steuersystems zwischen den betrachteten Perioden ab.

    7. Grenzen: Verschuldungsgrenzen.

    Vgl. auch öffentliche Finanzen, Nettokreditaufnahme, Bruttokreditaufnahme, Kommunalverschuldung.

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