Deficit Spending
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1. Begriff: Überschuss der Ausgaben über die Einnahmen der öffentlichen Haushalte (Haushaltsfehlbetrag), um einen expansiven Effekt im Zustand der Unterbeschäftigung zu erzielen. Der Begriff ist eng mit der Fiscal Policy in der Tradition keynesianisch orientierter antizyklischer Finanzpolitik verbunden und bezeichnet einen aus dieser Theorie oft gefolgerten Imperativ für den Finanzpolitiker, mittels Verschuldung (öffentliche Kreditaufnahme) Ausgaben- bzw. Konjunkturprogramme zu finanzieren.
2. Arten: a) Defizit durch lineare oder selektive Steuersatzsenkung (Deficit Without Spending) bei konstantem Ausgabevolumen; geringer expansiver Effekt, da der Steuermultiplikator relativ klein ist und nicht gewährleistet ist, dass die Erhöhung des verfügbaren Einkommens zu einer entsprechenden Erhöhung der kaufkräftigen Nachfrage führt.
b) Defizit durch Ausgabenerhöhung bei unveränderten Steuersätzen; starker expansiver Effekt wegen des relativ hohen Staatsausgabenmultiplikators, genauere Wirkungskenntnis, da expansive Wirkung nicht vom Verhalten der Nichtunternehmer abhängt.
c) Defizit durch gleichzeitige Ausgabenerhöhung und Einnahmensenkung; sehr starker expansiver Effekt durch hohen Multiplikator, verursacht durch eine Erhöhung des verfügbaren Einkommens.
3. Defizitfinanzierung: Grundsätzlich sind alle Verschuldungsformen der öffentlichen Hand zugänglich; die Gläubiger reichen von ausländischen Staaten über ausländische „Private” bis hin zu inländischen „Privaten” (z.B. Banken, Versicherungen) oder der Notenbank.
Hypothesen:
(1) Crowding-out;
(2) Idle Money.
4. In der Bundesrepublik Deutschland rechtlich nicht vorgesehen (bis auf eine relativ geringe Summe); theoretisch (der Bundesbank würde die Steuerung der Geldmenge wesentlich erschwert, falls der Bund sich beliebig bei der Bundesbank verschulden könnte) und politisch (mittel- oder langfristig könnte die Tendenz entstehen, politische Bedarfe über einen dann doch inflatorischen Notendruck zu finanzieren) problematisch.