öffentliche Finanzen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.e.S.: Alle Dispositionen über Geld (d.h. Zahlungsvorgänge), bei denen ein oder beide Partner zum öffentlichen Sektor gehören (Haushaltsführung).
2. I.w.S.: Neben den Dispositionen über Geld werden auch Dispositionen über sonstige Wirtschaftsgüter (z.B. Grundstücke, Sachvermögen) und über Personal erfasst (Wirtschaftsführung).
Vgl. auch (öffentliche) Finanzwirtschaft.
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