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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Rechnungswesen
Verminderung des Geldvermögens (Geldvermögen = Zahlungsmittelbestand + Bestand an Geldforderungen - Bestand an Geldverbindlichkeiten). Eine Ausgabe liegt also beim Abfluss von Zahlungsmitteln und/oder beim Eingehen von Zahlungsverpflichtungen in Form von Geldverbindlichkeiten, z.B. beim Gütereinkauf auf Kredit, vor.
Zu unterscheiden: Einzelausgaben, Gemeinausgaben.
Gegensatz: Einnahmen.
Anders: Auszahlung, Aufwendungen, Kosten.
Finanzwissenschaft
Steuerrecht
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