irreversibel vordisponierte Ausgaben
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vordisponierte Ausgaben; Ausgaben, die durch eingegangene Verträge oder infolge faktischen Handelns (etwa bei steuerlichen Folgen) unwiderruflich festgelegt sind, wenn auch i.d.R. unter der Bedingung, dass die Gegenleistung vertragsgemäß erfüllt wird. Die festgelegten Zahlungstermine sind für Finanzplanung und Gelddisposition sowie finanzorientierte Deckungsbudgets relevant, für Entscheidungen und Dispositionskontrollen über die Verwendung der Gegenleistungen irrelevant und ab dem Zeitpunkt der irreversiblen Disposition Sunk Costs.
Vgl. auch Disponierbarkeit.
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