ausgabenwirksame Kosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Alle Kosten, die innerhalb der betreffenden Periode zu Ausgaben führen (z.B. Löhne und Gehälter, Mieten).
2. Bedeutung: Ausgabenwirksame Kosten werden oftmals zur Ableitung liquiditätspolitischer Erkenntnisse aus der Kostenrechnung herangezogen. Eine Trennung zwischen ausgabenwirksamen Kosten und ausgabenunwirksamen (ausgabenfernen) Kosten kann jedoch keine Finanzplanung ersetzen; z.B. führen Anlagenkosten im Fall von Ersatzinvestitionen ebenso zu Auszahlungen wie umgekehrt Materialkosten bei Großbestellungen nicht in jeder Periode mit Auszahlungen verbunden sein müssen.
Vgl. auch Abgrenzung.
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ausgehend