Finanzplanung
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Finanzplanung von Unternehmungen
1. Begriff: Prozess der zielgerichteten, d.h. an definierten Liquiditäts-, Rentabilitäts- und Risikozielen (Liquidität, Rentabilität) ausgerichteten Gestaltung zukünftiger Finanzentscheidungen.
2. Einordnung: Teilgebiet der Unternehmensplanung. Einerseits basiert die Finanzplanung auf betrieblichen Teilplänen, bes. auf Absatz- und Produktionsplänen; andererseits beeinflusst die Finanzierung die übrigen betrieblichen Teilpläne. Aufgrund dieser Interdependenzen gilt die Finanzplanung nur integriert im Gesamtplanungsprozess als durchführbar (integrierte Finanzplanung).
3. Aufgaben:
(1) Ermittlung des zukünftigen Finanzbedarfs;
(2) Bestimmung von Art, Höhe und Zeitpunkt von Finanzierungsmaßnahmen.
4. Arten:
(1) Strategische Finanzplanung: Festlegung der Rahmendaten für Finanzentscheidungen; an Rentabilitäts- und Risikozielen orientiert.
(2) Operative Finanzplanung: Detailentscheidungen innerhalb der durch die strategische Finanzplanung festgelegten Rahmendaten; an Liquiditätszielen orientiert. Konkretisierung der operativen Finanzplanung im Finanzplan.
Finanzplanung öffentlicher Haushalte
(Bund, Länder und Kommunen): Haushaltsplan, mehrjährige Finanzplanung.
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Interne Verweise
Finanzplanung
- Absatzplan
- Annuitätenmethode
- ausgabenwirksame Kosten
- Cash Management
- Finanzdisposition
- Finanzierungsbilanz
- Finanzierungsreserve
- Finanzinformationssystem
- Finanzplan
- Finanzpolitik
- Gründungsfinanzierung
- integrierte Finanzplanung
- Investitionsplanung
- Kapitalbedarf
- Kapitalbedarfsrechnung
- Liquiditätserhaltung
- Service-Rechenzentrum
- Unternehmensplanung
- Werbebudget
- Zahlungsplan