Finanzplan
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Finanzwissenschaft
von einer Gebietskörperschaft verfasste Einnahmen- und Ausgabenaufstellung für einen längeren, überschaubaren Zeitraum. Der Finanzplan besitzt als bloße Exekutivplanung im Gegensatz zu dem als Gesetz verabschiedeten Haushaltsplan keine Rechtsverbindlichkeit.
Der Finanzplan des Bundes informiert über die mittelfristige Finanzplanung des Bundes und gibt damit den Rahmen vor, an dem sich die finanzwirksamen Entscheidungen auszurichten haben.
Vgl. auch mehrjährige Finanzplanung, Haushaltsfunktionen.
Betriebliche Finanzplanung
zukunftsbezogene Rechnung, die für einen Planungszeitraum Ein- und Auszahlungen für jede Periode (Tag, Woche, Monat, Quartal, Jahr) gegenüberstellt.
Erstellung: Sie folgt dem Bruttoprinzip: Ein- und Auszahlungen sind unsaldiert auszuweisen. Weiterhin gelten der Grundsatz der Vollständigkeit, der Grundsatz der Termingenauigkeit und der Grundsatz der Betragsgenauigkeit.
Bedeutung: Der Finanzplan ist ein Instrument der operativen Finanzplanung und dient daher vorrangig der Liquiditätsplanung (Liquidität).
Vgl. auch Zahlungsplan.
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Interne Verweise
Finanzplan
- Amortisation
- Ausgabenplan
- Budget
- Einkaufsbudget
- Einnahmeplan
- Etat
- Finanzierungskontrolle
- Finanzmanagement
- Finanzplanung
- Investitionsplan
- Istzahlen
- Kapitalbedarf
- Kapitalbeschaffung
- Kreditkontrolle
- Liquidität
- Planbilanz
- Regionalpolitik
- Sollzahlen
- staatswirtschaftliche Planung
- Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StWG)
- Zahlungsplan