Haushaltsfunktionen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Summe der finanzwissenschaftlichen Anforderungen an einen Haushaltsplan. Die Haushaltsfunktionen sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten entsprechend verschiedener finanz- und haushaltstheoretischer Gesichtspunkte entwickelt worden; sie sind daher nicht in sich konsistent, sondern oft gegensätzlich und bergen Zielkonflikte, v.a. bei den aus ihnen abgeleiteten Haushaltsgrundsätzen.
Teilfunktionen:
(1) Administrative Kontrollfunktion,
(2) finanzwirtschaftliche Ordnungsfunktion,
(3) politische Kontrollfunktion,
(4) politische Programmfunktion,
(5) volkswirtschaftliche Lenkungsfunktion.
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