Gruppierungsplan
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1. Begriff: Teil der 1969 eingeführten neuen Systematik der öffentlichen Haushaltspläne (Haushaltssystematik) neben dem Funktionenplan. Der Gruppierungsplan gliedert die Einnahmen und Ausgaben einzelner Titel nach ökonomischen Gesichtspunkten; eine Gruppierungskennziffer ermöglicht es, jeden Ansatz im Haushaltsplan dem Gruppierungsplan zuzuweisen. Allgemein gliedert sich der Gruppierungsplan in Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen.
2. Gliederungskennziffern:
0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel (Bsp. Gemeinschaftsteuern);
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen (Bsp. Verwaltungseinnahmen wie Gebühren);
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (Bsp. Schuldendiensthilfe aus dem öffentlichen Breich);
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, bes. Finanzierungseinnahmen (Bsp. Schuldenaufnahme am Kreditmarkt);
4 Personalausgaben (Bsp. Ausgaben für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige);
5 sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen etc., Ausgaben für Schuldendienst (Bsp. Tilgungsausgaben am Kreditmarkt);
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (Bsp. Schuldendiensthilfe an öffentlichen Bereich);
7 Baumaßnahmen;
8 sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Bsp. Erwerb von beweglichen Sachen);
9 bes. Finanzierungsausgaben (Bsp. Globale Mehr-und Minderausgaben)
3. Von bes. Bedeutung für die volkswirtschaftliche Lenkungsfunktion: nach den Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) ist es möglich, den Haushalt z.B. nach seinen konjunkturellen Impulsen bzw. allg. nach seinen Wirkungen auf volkswirtschaftliche Aggregate hin zu untersuchen.
Vgl. auch Gruppierungsübersicht.