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finanzwirtschaftliche Ordnungsfunktion

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teilfunktion der Haushaltsfunktionen. Durch planmäßige Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben sollen für die Planungsperiode das finanzielle Gleichgewicht und die Rationalität des Regierungshandelns gewährleistet werden.

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    Mindmap "finanzwirtschaftliche Ordnungsfunktion"

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