Finanzierungskontrolle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.e.S.: Laufender Vergleich und Abstimmung der Soll- und Istzahlen des Finanzplans im Rahmen der betrieblichen Finanzpolitik.
2. I.w.S.: Überprüfung der Finanzlage hinsichtlich Liquidität und Rentabilität.
Anders: Finanzkontrolle.
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