Kommunalverschuldung
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Kapitalbeschaffung der Gemeinden und Gemeindeverbände, denen der direkte Weg zur Notenbank und meist auch der zum organisierten Kapitalmarkt versperrt ist; daher vorwiegend durch Direktkredite (meist in Form von Schuldscheindarlehen).
Schuldenpolitische Sonderregelungen für Gemeinden:
(1) Sie dürfen Kredite nur dann aufnehmen und in den Vermögenshaushalt einstellen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig ist, und nur für genau definierte Zwecke (Investitionen, Investitionsförderung, Umschuldung).
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme bedarf der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und ist zu versagen, wenn die kommunale Verschuldung zu der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Widerspruch steht.
Vgl. auch öffentliche Kreditaufnahme, Haushaltssystematik, Haushaltssatzung, Verschuldungsgrenze.