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Forward Rate Agreement (FRA)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Zinsausgleichsvereinbarung, bei der für eine künftige Mittelaufnahme oder -anlage ein bestimmter Zins, die Forward Rate, vereinbart wird. Ist zum Zeitpunkt der Mittelaufnahme oder -anlage der aktuelle Geldmarktzinssatz über die Forward Rate gestiegen, so zahlt der Verkäufer des FRA einen Ausgleich an den Käufer. Ist dagegen die Forward Rate höher als der aktuelle Geldmarktzinssatz, so muss der Käufer an den Verkäufer eine Ausgleichszahlung leisten. Die Ausgleichszahlung erfolgt zu Beginn der Referenzperiode, d.h. des Zeitraumes für die Mittelanlage oder -aufnahme, da hier die Verzinsung der Mittel beginnt. Die Höhe der am Anfang der Referenzperiode zu leistenden Ausgleichszahlung wird ermittelt durch Abzinsung der am Ende der Referenzperiode fälligen Ausgleichszahlung nach der Formel
wobei: i = aktueller Geldmarktzinssatz (Referenzzins) am Ausgleichstag (in Prozent), FR = vereinbarte Forward Rate (in Prozent), t = Länge der Referenzperiode (Tage), K = Kapitalbetrag. Mit der Ausgleichszahlung sichert sich der Käufer des FRA, z.B. ein Industrieunternehmen als Kreditnehmer, gegen steigende Zinsen. Der Verkäufer dagegen, z.B. eine Bank als Kreditgeber, sichert sich gegen einen Zinsrückgang. FRA sind keine standardisierten, an der Börse gehandelten Geschäfte, sondern werden zwischen den Kontrahenten individuell vereinbart. Anhaltspunkt für die Forward Rates bieten die Informationssysteme der Nachrichtenagenturen.
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