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Folgebescheid

Definition: Was ist "Folgebescheid"?

Bescheid, für den die Feststellungen in einem Grundlagenbescheid (vgl. § 171 X AO) bindend sind.

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    Bescheid, für den die Feststellungen in einem Grundlagenbescheid (vgl. § 171 X AO) bindend sind.

    Grds. definierend wird der Begriff insbesondere im § 182 AO in Zusammenhang mit der Bindungswirkung der Feststellungsbescheide als Grundlagenbescheide für Folgebescheide wie z.B. andere Feststellungs-, Steuermess-, Steuerbescheide und für Steueranmeldungen erwähnt.

    Die Werte fließen als (selbständige) Besteuerungsgrundlage (§ 157 II AO) in die Folgebescheide ein. Die Trennung von Grundlagen- und Folgebescheid erfolgt aus verfahrensökonomischen Gründen.

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