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grenznaher Raum
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein Gebietsstreifen bis zu einer Tiefe von 30 km längs der Zollgrenze und 50 km längs der gegenwärtigen Abgrenzung des Zollgebiets der EU. Im grenznahen Raum bestehen bes. Kontrollrechte (§ 14 ZollVG).
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