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Revision von Forfaiteur vom 17.09.2009 - 13:28
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bank oder Forfaitierungsgesellschaft, die von Exporteuren (Forderungsverkäufern) mittel- bis langfristige Forderungen unter Verzicht auf Rückgriff ankauft.
Vgl. auch Forfaitierung.
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