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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    frei Frachtführer ... benannter Ort, Free Carrier ... Named Place; Vertragsformel der von der ICC entwickelten Incoterms für Außenhandelsgeschäfte. Wichtigste Verpflichtungen der Parteien bez. Lieferung, Gefahrenübergang und Kostenteilung gemäß den Incoterms 2000: 1. Verpflichtungen des Verkäufers: a) Der Verkäufer hat die Ausfuhrbewilligung oder andere behördliche Genehmigung zu beschaffen sowie, falls anwendbar, alle Zollformalitäten zu erledigen, die für die Ausfuhr der Ware erforderlich sind.

    b) Lieferung: Der Verkäufer hat die Ware dem (gegebenenfalls vom Käufer benannten) Frachtführer am benannten Ort zu liefern.

    c) Der Verkäufer hat die Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware und alle die Ware betreffenden Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß b) zu tragen.

    d) Der Verkäufer hat, falls anwendbar, die Kosten der Zollformalitäten sowie alle Zölle, Steuern und andere Abgaben, die bei der Ausfuhr der Ware anfallen, zu tragen.

    2. Verpflichtungen des Käufers: a) Der Käufer hat die Einfuhrbewilligung oder andere behördliche Genehmigung zu beschaffen sowie, falls anwendbar, alle erforderlichen Zollformalitäten für die Einfuhr der Ware und für ihre Durchfuhr durch jedes Land zu erledigen.

    b) Der Käufer hat - falls dahingehend keine Verpflichtung des Verkäufers vereinbart ist - auf eigene Kosten den Vertrag über die Beförderung der Ware vom benannten Ort abzuschließen.

    c) Der Käufer hat alle Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware sowie alle die Ware betreffenden Kosten zur tragen, und zwar von dem Zeitpunkt an, von dem sie gemäß den Verpflichtungen des Verkäufers geliefert worden ist.

    d) Der Käufer hat, falls anwendbar, alle Zölle, Steuern und andere Abgaben sowie die Kosten der Zollformalitäten zu tragen, die bei der Einfuhr der Ware und bei der Durchfuhr durch jedes Land anfallen.

    3. Besonderheiten zum Ort der Lieferung: Der ausgewählte Ort der Lieferung hat Folgen für die Verpflichtungen zur Be- und Entladung der Ware an diesem Ort. Falls die Lieferung beim Verkäufer stattfindet, ist der Verkäufer für die Beladung verantwortlich. Falls die Lieferung an einem anderen Ort stattfindet, ist der Verkäufer nicht für die Entladung verantwortlich.

    4. Anwendung: Diese Vertragsformel kann für jede Transportart verwendet werden, einschließlich des multimodalen Transports.

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