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Revision von Indentvertreter vom 19.02.2018 - 15:06
Indentvertreter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertreter des Importeurs im Ausland, der dessen Importaufträge erledigt und die Importverträge zu den vorgeschriebenen Preisen, Bedingungen und Lieferterminen abschließt. Der Indentvertreter hat die Interessen seines Auftraggebers nach bestem Können und in jeder geeigneten Weise zu wahren.
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