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Indentvertreter

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertreter des Importeurs im Ausland, der dessen Importaufträge erledigt und die Importverträge zu den vorgeschriebenen Preisen, Bedingungen und Lieferterminen abschließt. Der Indentvertreter hat die Interessen seines Auftraggebers nach bestem Können und in jeder geeigneten Weise zu wahren.

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    Mindmap "Indentvertreter"

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