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Revision von Ersatzfreiheitsstrafe vom 08.06.2009 - 11:11
Ersatzfreiheitsstrafe
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Freiheitsstrafe an Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe; ein Tag Freiheitsstrafe entspricht einem Tagessatz, das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag (§ 43 StGB).
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