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Einwegverpackung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verpackung zur einmaligen Nutzung mit anschließender Entsorgung (z.B. Einwegflaschen, Getränkedosen, Behältnisse aus Pappe und Papier). Gemäß Abfallgesetz ist die Bundesregierung durch Rechtsversorgung zur Einschränkung der Verwendung von Einwegverpackung und Einführung einer Rücknahmepflicht für Mehrwegverpackungen ermächtigt.
Gegensatz: Mehrwegverpackung.
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