Entsorgung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Rechtlich umfasst die Entsorgung von Abfällen, deren Verwertung und Beseitigung § 3 VII KrW-/AbfG.
2. Aus betrieblicher Sicht zählen zum Bereich der Entsorgung:
(1) Einstufung von Abfällen nach technisch-physikalischen Eigenschaften;
(2) Erfassen, Sammeln, Umformen, Selektieren, Aufbereiten, Regenerieren, Vernichten, Verwerten und Verkaufen der zu entsorgenden Stoffe;
(3) Durchführung aller übrigen zur Entsorgung notwendigen Aktivitäten, wie z.B. der Abtransport oder die Verschrottung gemäß den gesetzlichen Auflagen sowie den technischen Gegebenheiten.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Andler-Formel Auftragsabwicklung Bedarfsermittlung Beschaffung Beschaffungsplanung Bestellprozess Bestellpunktverfahren Business-to-Business-Markt Distribution E-Procurement Efficient Consumer Response (ECR) Einkauf Kennzahlen Kommissionierung Lagerarten Logistik Materialwirtschaft Rahmenvertrag Supply Chain Management (SCM) Verpackungsfunktionen
eingehend
Entsorgung
ausgehend