Ausschuss
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Erzeugnisse oder Erzeugnisteile, die für den vorgesehenen Zweck endgültig nicht mehr verwendet werden können (kein Abfall).
2. Ursachen für das Entstehen von Ausschuss:
(1) fehlerhafte Lieferung durch Material- und Teile-Lieferanten;
(2) Fehlleistungen in der Fertigung, etwa durch fehlerhafte Bearbeitung oder Montage, durch Konstruktions- und Zeichnungsfehler, Transportschäden oder Fehlleistungen der Arbeitsvorbereitung.
3. Erfassung in Großbetrieben der Industrie mittels einer von der Fertigungskontrolle geführten Ausschussstatistik, gegliedert nach den Ursachen im Interesse der Ausschussverhütung.
Vgl. auch Ausschusskosten, Ausschusswagnis, Ausschussverwertung.
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