Fertigungsgemeinkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die im Fertigungsbereich entstandenen, dem einzelnen Kostenträger nur mittelbar zurechenbaren Gemeinkosten (Hilfslöhne, Hilfsmaterial, Energiekosten, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen etc.). Fertigungsgemeinkosten werden in der Vollkostenrechnung für Fertigungsendkostenstellen erfasst bzw. auf diese im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung verrechnet und anschließend in der Kostenträgerrechnung den einzelnen Kostenträgern zugeschlüsselt.
Gegensatz: Fertigungseinzelkosten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung Anschaffungskosten Balanced Scorecard Break-Even-Analyse Controlling Economies of Scale Gesamtkostenverfahren Handlungskosten Kennzahlen Kosten Lizenzgebühren Opportunitätskosten Rechnungswesen Risiko Selbstkosten Steuern außerordentliche Aufwendungen innerbetriebliche Leistungsverrechnung kalkulatorische Zinsen neutrale Aufwendungen
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