Konstruktionskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bes. Art der Entwicklungskosten, die für Entwurf und Durchführung von technischen Neuerungen durch Ingenieure in betriebseigenen oder auch in Spezial-Konstruktionsbüros entstehen. In vielen Fällen ist eine Belastung unmittelbar auf die einzelnen Aufträge möglich (Sondereinzelkosten der Fertigung). Wo dies nicht möglich ist, werden die Konstruktionskosten anteilig als Fertigungsgemeinkosten den jeweils beteiligten Fertigungsstellen belastet. In größeren Betrieben mit eigenen Konstruktionsbüros sind zu diesem Zweck die Kosten in einer Hilfskostenstelle zu sammeln; Kosten für Angebotsentwürfe sind den Vertriebskosten zuzuschlagen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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