Entwicklungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Rechnungswesen
Kosten der Zweckforschung (Entwicklung), bes. Kosten für Konstruktions-, Versuchs- und Forschungsarbeiten.
Erfassung in der Kostenrechnung: Laufende Entwicklungskosten für ein Produkt sind diesem als Sondereinzelkosten zuzurechnen. Die Kostenerfassung erfolgt häufig auf einer gesonderten Kostenstelle des Forschungs- und Entwicklungsbereichs.
Vgl. auch Forschungskosten.
Software Engineering
Kosten für die Entwicklung von Softwareprodukten.
Gegensatz: Wartungskosten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Controlling
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Economies of Scale
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Heuristik
Internet der Dinge
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Kommunikation
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