Büromaschinen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Kostenrechnung
Kosten für die Wartung, für Reparaturen und Abschreibungen bzw. Zahlungen für Leasing der Büromaschinen werden üblicherweise den Kostenstellen belastet, die die Büromaschinen nutzen. Ihre Weiterverrechnung erfolgt in der Vollkostenrechnung in den Gemeinkosten der entsprechenden Kostenstellen, bes. Verwaltungsgemeinkosten (Verwaltungskosten), aber auch Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und Vertriebsgemeinkosten.
Bilanzierung
Mit Ausnahme von geringwertigen Wirtschaftsgütern sind Büromaschinen zu aktivieren; ihre Abnutzung ist durch Abschreibung zu erfassen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung Balanced Scorecard Bilanzierung von Software Controlling Disagio Economies of Scale Eigenkapital Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Handlungskosten Inventur Kapital Kennzahlen Kosten Niederstwertprinzip Rückstellung Working Capital neutrale Aufwendungen sonstige betriebliche Aufwendungen stille Gesellschaft
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