Bürokosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufwendungen für Bürobedarf. Wegen der normalerweise geringen Höhe der Lagerhaltung von Bürobedarf erfasst man i.d.R. die Zugänge an Büromaterial unmittelbar unter der Kostenart Bürokosten (so auch im Gemeinschafts-Kontenrahmen industrieller Verbände (GKR)), sonst als Betriebsstoffe. Bürokosten werden entweder exakt für die für ihren Anfall verantwortlichen Kostenstellen ausgewiesen oder gehen aus Vereinfachungsgründen undifferenziert in die Verwaltungskosten ein.
Kosten für Büromaschinen und -geräte: Büromaschinen.
Mindmap "Bürokosten"
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Aufwendungen
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Break-Even-Analyse
Controlling
Doppelte Buchhaltung
Economies of Scale
Gesamtkostenverfahren
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Handlungskosten
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Kennzahlen
Kosten
Selbstkosten
Steuern
außerordentliche Aufwendungen
innerbetriebliche Leistungsverrechnung
kalkulatorische Zinsen
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Bürokosten
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eingehend
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