Vertriebsgemeinkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kosten des Vertriebs, die sich nicht den Kostenträgern direkt zurechnen lassen (Gemeinkosten), z.B. Gehälter der im Vertrieb tätigen Angestellten, allg. Verpackungsmaterial, Porti, Raumkosten, Kosten für nicht produktspezifische Werbung. Vertriebsgemeinkosten werden auf speziellen Vertriebskostenstellen gesammelt und in der Vollkostenrechnung den Produkten prozentual zu den Herstellkosten zugerechnet (Kalkulation).
Vgl. auch Sondereinzelkosten des Vertriebs, Vertriebskosten.
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