Direkt zum Inhalt

nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Definition: Was ist "nicht abzugsfähige Betriebsausgaben"?

Bestimmte Ausgaben werden, obwohl sie betrieblich veranlasst sind, nicht zum Abzug von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer zugelassen, weil der Gesetzgeber der Auffassung ist, solche Ausgaben sollten aus versteuertem Nettoeinkommen beglichen werden.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff im Einkommensteuerrecht: Bestimmte Ausgaben werden, obwohl sie betrieblich veranlasst sind, nicht zum Abzug von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer zugelassen, weil der Gesetzgeber der Auffassung ist, solche Ausgaben sollten aus versteuertem Nettoeinkommen beglichen werden.

    Im Einzelnen:
    (1) Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmers sind, dürfen nur abgezogen werden, wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 35 Euro nicht übersteigen.
    (2) Bewirtungsaufwendungen für Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass dürfen nur in Höhe von 70 Prozent der angemessenen Aufwendungen abgezogen werden.
    (3) Aufwendungen für Gästehäuser des Steuerpflichtigen sind nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, wenn der Steuerpflichtige nicht gerade einen solchen Betrieb unterhält.
    (4) Jagd und Fischerei, Segeljachten, Motorjachten u.Ä.
    (5) Verpflegungsmehraufwendungen, soweit sie die gesetzlichen Pauschalen (§ 4 V Nr. 5 EStG) überschreiten.
    (6) Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, soweit sie die gesetzlichen Pauschalen überschreiten
    (7) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
    (8) Andere Aufwendungen, die die Lebensführung berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind.
    (9) Von einem Gericht oder einer Behörde festgesetzte Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder.
    (10) Zinsen auf hinterzogene Steuern.
    (11) Ausgleichszahlungen auf außen stehende Anteilseigner einer Organschaft.
    (12) Schmiergelder.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "nicht abzugsfähige Betriebsausgaben"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nicht-abzugsfaehige-betriebsausgaben-37723 node37723 nicht abzugsfähige Betriebsausgaben node27440 Arbeitszimmer node37723->node27440 node43383 Schmiergelder node37723->node43383 node46096 Spenden node29754 Betriebsvermögen node27440->node29754 node30077 Aufwendungen node27440->node30077 node47963 Werbungskosten node27440->node47963 node44073 Rechtsgeschäfte node30957 außerordentliche Kündigung node29075 Anfechtung node29075->node43383 node43383->node44073 node43383->node30957 node31469 Ausgaben node50026 Werbekosten node50026->node37723 node35681 Gesamtkostenverfahren node50026->node35681 node43215 sonstige betriebliche Aufwendungen node50026->node43215 node48161 Werbung node50026->node48161 node40578 nicht abzugsfähige Aufwendungen node30077->node40578 node40578->node37723 node40578->node46096 node40578->node31469
    Mindmap nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nicht-abzugsfaehige-betriebsausgaben-37723 node37723 nicht abzugsfähige Betriebsausgaben node43383 Schmiergelder node37723->node43383 node27440 Arbeitszimmer node37723->node27440 node50026 Werbekosten node50026->node37723 node40578 nicht abzugsfähige Aufwendungen node40578->node37723

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete