Absatzgemeinkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: a) I.w.S.: Kosten, die sich einzelnen absatzwirtschaftlichen Bezugsgrößen nicht direkt zurechnen lassen.
b) I.e.S.: Kosten, die nicht für einen einzelnen Absatz-(Verkaufs-)vorgang direkt erfassbar sind (Vertriebsgemeinkosten).
Beispiele: Werbekosten, Kosten der Verkaufsorganisation.
2. Merkmale: Absatzgemeinkosten werden in der Praxis zunehmend genauer erfasst und Produkten, Kunden und anderen marktbezogenen Größen zugeordnet. Instrument hierfür ist häufig die Prozesskostenrechnung.
Gegensatz: Absatzeinzelkosten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung Anschaffungskosten Balanced Scorecard Break-Even-Analyse Controlling Economies of Scale Gesamtkostenverfahren Handlungskosten Kennzahlen Kosten Lizenzgebühren Opportunitätskosten Rechnungswesen Risiko Selbstkosten Steuern außerordentliche Aufwendungen innerbetriebliche Leistungsverrechnung kalkulatorische Zinsen neutrale Aufwendungen
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