Vertreterkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbezeichnung für die durch Beschäftigung von Vertretern entstehenden Kosten.
1. Einzelkosten des Vertriebs (Sondereinzelkosten des Vertriebs): Provisionen, die in Prozent vom Umsatz gezahlt werden, sowie bestimmte, mit einem Auftrag verbundene Reisekosten.
2. Vertriebsgemeinkosten: Fixum, Gehälter sowie alle Vertreterkosten, die sich nicht einwandfrei bestimmten Kostenträgern zurechnen lassen. In vielen Fällen ist anhand statistischer Unterlagen (Bestellzettel) die Aufteilung nach Erzeugnisgruppen möglich.
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