Ausschusswagnis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
das aus unvermeidlichem Ausschuss erwachsende kalkulatorische Wagnis (Wagnisse). Durch seine in vielen Unternehmen vorgenommene Verrechnung erreicht der Betrieb eine Selbstversicherung gegen das nicht fremdversicherte Risiko von Mehrkosten durch unverwertbaren Ausschuss und Nacharbeit, die durch Fehler in der Leistungserstellung entstehen.
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