Mehrkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: a) Mehrkosten i.w.S.: Die über einen verglichenen Kostenwert (z.B. Eigenfertigungskosten) hinausgehenden Kosten, z.B. Mehrkosten des Fremdbezugs.
b) Mehrkosten. i.e.S.: Die über die geplanten Kosten hinausgehenden Kosten, z.B. die Kosten für Fertigungsausschuss, Zeit- und Lohnüberschreitungen, Materialnachforderungen, fehlgeschlagene Entwicklungsarbeiten und Schwund bei lagernden Rohstoffen.
Vgl. auch Abweichungen.
2. Außergewöhnliche Mehrkosten erheblicher Höhe können als Verluste aus Wagnissen behandelt werden.
Vgl. auch Nacharbeitskosten.
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Abgrenzung Anschaffungskosten Balanced Scorecard Break-Even-Analyse Controlling Economies of Scale Gesamtkostenverfahren Handlungskosten Kennzahlen Kosten Lizenzgebühren Opportunitätskosten Rechnungswesen Risiko Selbstkosten Steuern außerordentliche Aufwendungen innerbetriebliche Leistungsverrechnung kalkulatorische Zinsen neutrale Aufwendungen
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