Bundesumweltministerium
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wurde 1986 als Reaktion auf den Reaktorunfall von Tschernobyl gebildet. Zuvor waren die Ministerien Inneres, Gesundheit und Landwirtschaft gemeinsam für die Belange des Umweltschutzes verantwortlich. Zu den nachgeordnete Behörden gehören das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit liegen die Leitlinien der Strategien der Umweltpolitik, der Schutz der Erdatmosphäre, die Luftreinhaltung, der Schutz der Binnengewässer und Meere, der Grundwasserschutz, die Abwasserbehandlung, Bodenschutz und Altlastensanierung, die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen, die Lärmbekämpfung, der Schutz der menschlichen Gesundheit vor Gefahrstoffen, die Vorsorge gegen Störfälle in Industrieanlagen, der Naturschutz, die Landschaftspflege und -planung, die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, die Förderung von Umwelttechnologien, aber auch die Aufklärung der Bevölkerung in Umweltfragen und die internationale Zusammenarbeit.