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Revision von Fernmeldemonopol vom 17.09.2009 - 13:49
Fernmeldemonopol
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früher ausschließlich dem Bund zustehendes und durch die Deutsche Bundespost ausgeübtes Recht, Fernmeldeanlagen (Telegrafen-, Fernsprech- und Funkeinrichtungen) zu errichten und zu betreiben (Fernmeldeanlagengesetz); mit der vollständigen Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes im Telekommunikationsgesetz 1998 entfallen.
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