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Excess Burden

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zusatzlast der Besteuerung; neben der fiskalischen Belastung entstehende Nutzen- bzw. Wohlfahrtseinbußen für ein Wirtschaftssubjekt bei Besteuerung.

    Beispiele:
    (1) Bei Verbrauchsbesteuerung trägt der Nachfrager des besteuerten Gutes bei angenommener Überwälzung nicht nur einen Teil der Steuerzahllast, sondern muss wegen veränderter Preisrelationen seine Konsumstruktur anpassen; modelltheoretisch heißt das, dass er sein bisheriges Haushaltsoptimum verlässt, sein neues Gleichgewicht auf einer niedrigeren Indifferenzkurve liegt und er neben dem Einkommenseffekt auch einen Substitutionseffekt bei seiner Nachfrage hinnehmen muss.
    (2) Bei Luxussteuern wird u.a. Beziehern niedriger Einkommen der Kauf von Luxusgütern zusätzlich erschwert.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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